Umwelt- und Gesundheitsbehörde Stadt Kloten für Baum- und Sträucherschnitt |
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beachten:
Das Häckselgut wird nicht abgeführt! Schnittmaterial, welches von professionellen Garten- und Hauswartungsfirmen im Auftragsverhältnis anfällt, wird nicht gehäckselt! Lassen Sie in diesem Fall das Schnittmaterial von Ihrem Auftragnehmer häckseln und entsorgen. Das Häckselgut darf nur aus Baum- und Sträucherschnitt bestehen (max. Astdicke bis 27 cm Durchmesser). Das Holz ist gut sichtbar und gleichmässig geschichtet am Trottoirrand bereitzustellen. Die Touren werden durch die Firma Max Eberhard zusammengestellt. Im Verlaufe der oben aufgeführten Woche/n wird gehäckselt (es erfolgt keine Rückmeldung!) Weitere
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